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Sachkundeseminare TRGS 519/ Fortbildung TRGS 519

Durch die Bezirksregierung Köln hat die LFS eine eigene Zulassungsanerkennung für Sachkundeseminare nach TRGS 519 verliehen bekommen. U.a. bietet die LFS selber, aber auch gemeinsam mit starken Schulungspartnern bundesweit Seminare an.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte über unser Kontaktformular oder mit einem Anruf über 01729134961 an unseren Herrn Koch. Natürlich können Sie auch direkt eine Mail an LFS-TRGS519@t-online.de senden. Bitte beachten Sie, dass wir Inhouse-Seminare in Ihren Räumen durchführen.

Die Seminare werden unter der Leitung von Björn Koch nur durch die zuständige Behörde anerkannte Dozenten/Referenten durchgeführt: Fortbildungen ab 3 Teilnehmern, Grundseminare ab 5 Teilnehmern. Flexible Termine zu unschlagbaren Preisen.

                            Wir haben die Lösung für Sie!

Staatlich anerkannter Sachkundelehrgang nach TRGS 519 für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien gem. Anlage 3, 4C, bzw. deren Fortbildungsseminare nach Anlage 5 (Gültigkeit jeweils max. 6 Jahre)

Integrierter ASI-Lehrgang. Max. Anzahl der Teilnehmer: 20
Art: Inhouse-Schulung
Schulungsort: In Schulungsräumen beim Kunden
Termin: Nach Vereinbarung
Ansprechpartner/in: Björn Koch Mobil: 01729134961

Hinweis: Selbstverpflegung oder Gestellung der Verpflegung durch den Auftraggeber

Kursinhalte gemäß TRGS 519 Anlage 3: • Asbestzementprodukte/ schwachgebundene asbesthaltige Produkte• Eigenschaften und Gesundheitsgefahren • Verwendung von Asbest • Vorschriften und Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest und Asbestzement • personelle Anforderungen • Sicherheitstechnische Maßnahmen • Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen • Arbeitsgeräte • Abbruch und Sanierungsarbeiten • Instandhaltungsarbeiten • Prüfung Die theoretische Prüfung ist schriftlich abzulegen. Zusätzlich können mündliche Prüfungsfragen gestellt werden. Die Prüfung ist vor einem Vertreter der zuständigen Behörde, in deren Bereich der Lehrgang durchgeführt wird, in Anwesenheit eines Vertreters des Lehrgangsträgers abzulegen. Über das Prüfungsergebnis ist eine Niederschrift aufzunehmen, die auch von dem Vertreter der zuständigen Behörde zu unterzeichnen ist. Über die erfolgreiche Teilnahme an dem Lehrgang ist dem Bewerber eine Bescheinigung zu erteilen, aus dem die Art der vermittelten Kenntnisse hervorgeht. Der Lehrgang muss vor Beginn der zuständigen Behörde angezeigt werden. Die Anzeige sowie die Organisation der Prüfung und die Buchung des Prüfers erfolgen durch den Auftragnehmer. Die Einladung des Vertreters der zuständigen Behörde zur Prüfung erfolgt über LFS. Durchgeführt werden muss der Lehrgang durch einen Sachverständigen nach TRGS 519·. Die Prüfungsgebühren sind im Angebot enthalten.

Dauer des Lehrgangs mindestens 4 Tage Prüfung am 4. Tag. Auf Wunsch kann gegen Aufpreis auch ein weiterer Tag integriert werden.

 

 

Kursinhalte gemäß TRGS 519 Anlage 4C: • Asbestzementprodukte • Eigenschaften und Gesundheitsgefahren • Verwendung von Asbest • Vorschriften und Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest und Asbestzement • personelle Anforderungen • Sicherheitstechnische Maßnahmen • Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen • Arbeitsgeräte • Abbruch und Sanierungsarbeiten • Instandhaltungsarbeiten • Prüfung Die theoretische Prüfung ist schriftlich abzulegen. Zusätzlich können mündliche Prüfungsfragen gestellt werden. Die Prüfung ist vor einem Vertreter der zuständigen Behörde, in deren Bereich der Lehrgang durchgeführt wird, in Anwesenheit eines Vertreters des Lehrgangsträgers abzulegen. Über das Prüfungsergebnis ist eine Niederschrift aufzunehmen, die auch von dem Vertreter der zuständigen Behörde zu unterzeichnen ist. Über die erfolgreiche Teilnahme an dem Lehrgang ist dem Bewerber eine Bescheinigung zu erteilen, aus dem die Art der vermittelten Kenntnisse hervorgeht. Der Lehrgang muss vor Beginn der zuständigen Behörde angezeigt werden. Die Anzeige sowie die Organisation der Prüfung und die Buchung des Prüfers erfolgen durch den Auftragnehmer. Die Einladung des Vertreters der zuständigen Behörde zur Prüfung erfolgt über LFS. Durchgeführt werden muss der Lehrgang durch einen Sachverständigen nach TRGS 519·. Die Prüfungsgebühren sind im Angebot enthalten.

Dauer des Lehrgangs mindestens 2 Tage. Prüfung am 2. Tag. Auf Wunsch kann gegen Aufpreis auch ein weiterer Tag integriert werden.

 

Kursinhalte der Fortbildung gemäß TRGS 519 Anlage 5 für Anlage 3 oder 4: • Neuerungen und Wiederholung, neue Erkenntnisse und neue Regelwerke, Auffrischung des Bekannten. Asbestzementprodukte • Eigenschaften und Gesundheitsgefahren • Verwendung von Asbest • Vorschriften und Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest und Asbestzement/ schwachgebundene asbesthaltige Produkte • personelle Anforderungen • Sicherheitstechnische Maßnahmen • Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen • Arbeitsgeräte • Abbruch und Sanierungsarbeiten • Instandhaltungsarbeiten • Durchgeführt werden muss der Lehrgang durch einen Sachverständigen nach TRGS 519·. Die Prüfungsgebühren sind im Angebot enthalten.

Dauer des Lehrgangs 1 Tag ohne Prüfung.

Kursinhalte der Fachkundeunterweisung in Anlehnung an die TRGS 519/ TRGS 521: • Was ist Asbest/ KMF  • Eigenschaften und Gesundheitsgefahren • Verwendung von Asbest/ KMF • wichtige Vorschriften und Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest und Asbestzement • personelle Anforderungen • Sicherer Umgang bei Maßnahmen • Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen • Arbeitsgeräte • Instandhaltungsarbeiten demonstriert an Verfahren der Auftraggeber • Eine Prüfung ist nicht erforderlich. Abschließend erhält jeder Teilnehmer eine Fachkundebescheinigung.

 

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